Sind Sie zu Gast bei uns
Kurzzeitpflege/
Verhinderungspflege
Wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht bzw. noch nicht erbracht werden kann oder übergangsweise nach einem Krankenhausaufenthalt der Bedarf besteht, haben hilfs- und pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der Kurzzeitpflege.
Wir möchten unseren Kurzzeit- und Verhinderungspflegegästen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Hause bieten, indem wir durch eine professionelle Pflege und Betreuung ihre Selbstständigkeit und Sozialkontakte fördern.
Oberstes Ziel ist es stets, ihnen eine Unterstützung bei der Alltagsbewältigung zu sein und somit Lebensqualität erlebbar zu machen. Kurzzeit- und Verhinderungspflegegäste nehmen an unseren Angeboten im Freizeitbereich teil und erhalten alle Hilfestellungen, die sie bei der täglichen Pflege und Tagesstrukturierung benötigen.
Für den pflegerischen Aufwand in der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Leistungen bei teilstationärer Pflege einen monatlichen Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 1854,00 Euro im Jahr.
Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege kann mit noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege aufgestockt werden.
Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung

Wir helfen gerne weiter
Das Pflegezentrum Hegau mit dem gesamten Team, steht Ihnen bei Fragen gerne zur Seite. Wir freuen uns über Ihr Interesse.
78224 Singen
info@pzh-singen.de
T 07731 – 144 64 – 0
F 07731 – 144 64 – 60